Frühe Anzeichen erkennen, sicher handeln.Anzeichen erkennen. Helfen.
Als Lehrkraft bemerken Sie Veränderungen oft zuerst. Hier finden Sie Hinweise zum Erkennen, klare Handlungsschritte und Material für den Unterricht.Lehrer merken oft zuerst, wenn es einem Kind schlecht geht. Hier gibt es Tipps und Material zum Herunterladen.
Lehrkraft & Schüler:in ]
Mögliche Anzeichen im SchulalltagMögliche Anzeichen
- Plötzlicher Leistungsabfall oder häufiges FehlenDas Kind wird in der Schule schlechter.
- Rückzug, Angst oder starke StimmungsschwankungenDas Kind ist oft traurig oder ängstlich.
- Unerklärte Verletzungen oder ständige MüdigkeitDas Kind hat Verletzungen.
- Vermeidung, nach Hause zu gehenDas Kind will nicht nach Hause.
- Andeutungen über Gewalt oder VernachlässigungDas Kind redet über Gewalt.
Was Sie tun könnenDas können Sie tun
Materialien zum DownloadMaterial zum Herunterladen
Vorbereitete Materialien für Unterricht, Klassenzimmer und Elternarbeit – frei nutzbar.Fertiges Material für die Schule. Sie dürfen es frei nutzen.
Wenn ein Kind sich anvertrautWenn ein Kind etwas erzählt
Wie Sie reagieren, macht einen großen Unterschied. Ein paar Hinweise für den Moment, in dem ein Kind sich öffnet.Ihre Reaktion ist wichtig. Hier sind ein paar Tipps.
Ruhig zuhörenRuhig zuhören
Lassen Sie das Kind erzählen, ohne zu drängen oder auszufragen. Glauben Sie dem, was es sagt.Lassen Sie das Kind erzählen. Glauben Sie ihm.
Keine Versprechen, die Sie nicht halten könnenEhrlich bleiben
Sagen Sie nicht zu, alles geheim zu halten – der Schutz des Kindes hat Vorrang. Erklären Sie ehrlich, wer helfen kann.Versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können. Sagen Sie, wer helfen kann.
Sachlich dokumentierenAufschreiben
Notieren Sie Beobachtungen mit Datum, ohne Bewertung. Das hilft den Fachkräften später.Schreiben Sie auf, was Sie sehen. Mit Datum.
Rechtlicher RahmenDas Gesetz
Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung greift § 8a SGB VIII – die „insoweit erfahrene Fachkraft“ berät Sie vertraulich.Es gibt eine Regel: Paragraf 8a SGB VIII. Eine Fach-Kraft berät Sie.