Rechtsgrundlage
Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Die Inobhutnahme ist der stärkste Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe. Schutzstellen nehmen Kinder und Jugendliche vorübergehend auf, klären die Situation und binden sie an die passenden Hilfen an. Genau dabei unterstützt diese Plattform.
Platzhaltertext. Inhalte werden redaktionell ergänzt.
Wann wird in Obhut genommen
Wenn ein Kind oder eine jugendliche Person selbst um Obhut bittet, eine dringende Gefahr für das Wohl es erfordert oder ein ausländisches Kind unbegleitet nach Deutschland kommt. Das Jugendamt ist zur Inobhutnahme verpflichtet.
Was während der Inobhutnahme geschieht
Die Schutzstelle bietet einen sicheren Ort, klärt gemeinsam mit dem Jugendamt die Situation und beteiligt das Kind oder die jugendliche Person an allen Entscheidungen. In dieser Clearingphase entsteht die Perspektive für das weitere Vorgehen.
Warum die Anbindung entscheidend ist
Ob Traumaambulanz, Fachberatung oder Suchtberatung: Die richtige Anschlusshilfe entscheidet über den weiteren Weg. Diese Plattform zeigt, welche Angebote in der Region der Schutzstelle erreichbar sind und für welches Alter sie geeignet sind.