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  1. Wann wird in Obhut genommen

    Wenn ein Kind oder eine jugendliche Person selbst um Obhut bittet, eine dringende Gefahr für das Wohl es erfordert oder ein ausländisches Kind unbegleitet nach Deutschland kommt. Das Jugendamt ist zur Inobhutnahme verpflichtet.

  2. Was während der Inobhutnahme geschieht

    Die Schutzstelle bietet einen sicheren Ort, klärt gemeinsam mit dem Jugendamt die Situation und beteiligt das Kind oder die jugendliche Person an allen Entscheidungen. In dieser Clearingphase entsteht die Perspektive für das weitere Vorgehen.

  3. Warum die Anbindung entscheidend ist

    Ob Traumaambulanz, Fachberatung oder Suchtberatung: Die richtige Anschlusshilfe entscheidet über den weiteren Weg. Diese Plattform zeigt, welche Angebote in der Region der Schutzstelle erreichbar sind und für welches Alter sie geeignet sind.